Lizenzbestimmungen

Mit der Entrichtung des vereinbarten Rechnungsbetrags erhält der Lizenznehmer ausschliesslich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte. Das Urherberrecht verbleibt bei haefelfinger.photo. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet.

Internet / Präsentationen / soziale Medien

Die Bilder dürfen in sozialen Medien geteilt werden. Weiter ist die Verwendung in Präsentationen oder Internetauftritten, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form erlaubt. Zudem können die Bilder in einer Sedcard bzw. einem Portfolio zur eigenen Vermarktung verwendet werden.

Druck in hoher Auflösung

Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z.B. Drucksachen, Zeitschriften, Präsentationen, Flyer, Plakate).

Weiterverkauf

Der Weiterverkauf eines Bildes ohne schriftliche Zustimmung ist nicht zulässig.

Anpassungen am Bild

Die Bilder können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden, sofern die Kernaussage des Bildes nicht verfälscht wird. Z.B. ist ein rechteckiger Zuschnitt für eine Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken erlaubt.

Nicht zulässige Verwendung

Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht etc.) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

Die Bilder dürfen darüber hinaus nicht eingesetzt werden:

  • zum Zwecke von unerlaubten und strafbaren Handlungen
  • in pornographischem Zusammenhang
  • in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise für die abgebildete(n) Person(en)
  • in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen
  • wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte(n). In diesem Fall ist von dieser(n) Person(en) eine ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
  • wenn angenommen werden muss, dass Dritte Rechte (z.B. an Handelsmarken, Bauwerken, Kunstwerken etc.) am Bild geltend machen können. In diesem Fall ist beim Rechteinhaber schriftlich die verwendungsspezifische Bewilligung einzuholen.