Lizenzbestimmungen für bezahlte Shootings

Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags erhält der Lizenznehmer die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.
Das Urheberrecht verbleibt bei haefelfinger.photo. Die Bilder dürfen innerhalb des Unternehmens für interne und externe Zwecke genutzt werden, jedoch nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder weiterlizenziert werden.

Internet / Präsentationen / soziale Medien

Die Bilder dürfen in sozialen Medien geteilt werden. Zudem ist ihre Verwendung in Präsentationen oder auf Internetseiten erlaubt,
einschließlich der Weitergabe innerhalb dieser Präsentationen in elektronischer oder gedruckter Form.

Weiterhin dürfen die Bilder in einer Sedcard oder einem Portfolio zur eigenen Vermarktung genutzt werden.

Druck in hoher Auflösung

Die Verwendung der Bilder ist für alle Medien zulässig, darunter Drucksachen, Zeitschriften, Präsentationen, Flyer und Plakate.

Weiterverkauf

Die Bilder dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers weder verkauft noch an Dritte weiterlizenziert oder weitergegeben werden.

Anpassungen am Bild

Geringfügige Anpassungen wie Zuschnitte oder Farbkorrekturen sind zulässig,
solange sie die ursprüngliche Bildaussage nicht verfälschen.
Tiefgreifende Änderungen, insbesondere solche, die den Charakter oder die Wirkung des Bildes erheblich verändern,
erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers.

Nicht zulässige Verwendung

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Änderungen, die die ursprüngliche Bildaussage entstellen und dem Urheber persönliche Nachteile (z. B. Rufschädigung) bringen
  • Änderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte) eingeschränkt oder untersagt sind
    (In diesen Fällen ist eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich.)
  • Nutzung der Bilder für unerlaubte oder strafbare Handlungen
  • Verwendung in pornografischem Kontext
  • Nutzung in einer erniedrigenden oder rufschädigenden Weise für die abgebildete(n) Person(en) oder den Fotografen
  • Veröffentlichung, wenn anzunehmen ist, dass die abgebildeten Personen oder Rechteinhaber nicht zustimmen würden
    (In diesen Fällen ist vorab eine schriftliche Genehmigung der betroffenen Personen oder Rechteinhaber einzuholen.)
  • Nutzung, wenn Dritte (z. B. Markeninhaber, Architekten, Künstler) Rechte am Bild geltend machen könnten
    (Hier ist vorab eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich.)